Gebrauch von offenem Feuer, hierunter Lagerfeuer, Feuerwerk, Fackeln, Gaskocher, Kerzen u.a. ist verboten.
Grillen (sowohl Kohle- und Gasgrill) darf nur an den markierten Grillplätzen stattfinden.
Feste Gaskocher in Wohnwagen dürfen angewendet werden.