Auf Grund der Brandsicherheit muss 3 Meter Abstand zwischen den Übernachtungseinheiten (Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil oder Auto, indem übernachtet wird) gewährleistet sein. Die Deichsel des Wagens sowie Pavillons/Sonnensegel ohne Seitenwand müssen sich innerhalb des Sicherheitsabstandes befinden.
Auf jedem Stellplatz darf nur eine Übernachtungseinheit, sowie ein Fahrzeug platziert sein.